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Verarbeitungsverzeichnis

Das Verarbeitungsverzeichnis ist das Erste, was eine Behörde sehen will. Compliance Shield schlägt die Tätigkeiten aus Ihren Anwendungen und Prozessen vor und verknüpft sie mit Werkzeug und Dienstleister.

  • Art. 30 DSGVO
Verarbeitungsverzeichnislive
  • KundenbeziehungenHubSpot · Outlook
    vollständig
  • BewerbermanagementRecruiting-Tool
    Löschfrist fehlt
  • LohnverrechnungDATEV
    vollständig
Designentwurf · Beispieldaten

Worum es geht

Warum das Pflicht ist

Bei einer Prüfung oder Datenpanne ohne Überblick zu sein, ist teuer: Fehlt das Verzeichnis, ist das ein eigener Verstoß – und ohne Verzeichnis lassen sich auch Auskunfts- und Löschbegehren kaum vollständig beantworten.

So funktioniert es

In drei Schritten erledigt – und nachweisbar.

  1. VorschlagenAus dem Tool- & KI-Register entstehen Vorschläge für Verarbeitungstätigkeiten wie „Kundenbeziehungen“ oder „Bewerbermanagement“.
  2. VervollständigenZweck, Rechtsgrundlage, Datenkategorien, Empfänger und Löschfristen – mit Vollständigkeitsprüfung.
  3. VerknüpfenJede Tätigkeit ist mit Anwendung, Anbieter und Vertrag verbunden. Das trägt Datenschutzerklärung und Betroffenenrechte.

Das bekommen Sie

Ergebnis, das hält.

Rechtlich abgesichert: Auf Wunsch prüft eine auf Datenschutz- und KI-Recht spezialisierte Kanzlei – und ein Datenschutzbeauftragter ist als Service buchbar.

  • Verzeichnis nach Art. 30 DSGVO
  • Vorschläge aus Anwendungen und Prozessen
  • Vollständigkeitsprüfung je Tätigkeit
  • Export für die Behörde

Launch Q1 2027 · Private Beta ab sofort

Jetzt in die Private Beta.

Compliance Shield startet im ersten Quartal 2027. Unternehmen, die schon jetzt einsteigen möchten, nehmen wir in die Private Beta auf – melden Sie sich gern.